Vermeidung von Stromsperren durch Einschaltung der Sozialämter

zur Stadtratssitzung am 25.April.2016 wird folgender Antrag gestellt:


Die Verwaltung der Stadt Ludwigshafen wird beauftragt, gemeinsam mit der TWL, anderen örtlichen Stromversorgern und dem Sozialamt eine Regelung zur Vermeidung von Stromsperren zu erarbeiten. Sozialleistungsempfängerinnen und -empfängern soll vom Sozialamt künftig eine freiwillige Einwilligungserklärung vorgelegt werden, die einen Datenaustausch zwischen dem Grundversorger und dem Sozialamt erlaubt. So kann der Stromversorger das Sozialamt informieren, wenn eine Stromsperre droht und gemeinsam mit diesem eine Regelung über den Abtrag des Zahlungsrückstands erarbeiten.

Begründung:
Laut dem Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) erhöhte sich der Strompreis für private Haushalte in Deutschland zwischen 2003 und 2014 um rund 75 Prozent.

  1. Im gleichen Zeitraum stiegen die Erlöse der führenden Elektrizitätsversorgungsunternehmen.
  2. Die Strompreiserhöhungen belasten insbesondere die Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII, denn die Stromkosten sind in den allgemeinen Regelleistungen bereits enthalten.
    Wenn es im Verlauf des Jahres 2016 zu den Jahresabrechnungen kommt, werden viele Bezieher von staatlichen Transferleistungen Nachzahlungsaufforderungen bekommen, die sie aus ihrem laufenden Einkommen nicht mehr bezahlen können. Neben der Anhäufung von Schulden droht ihnen dann die Stromsperre. Nach Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) kann die Sperre bereits ab einem Zahlungsrückstand von 100 Euro durchgesetzt werden. Wie aus dem aktuellen Monitoringbericht der Bundesnetzagentur (BNetzA) und des Bundeskartellamtes hervorgeht, nahm die Zahl der Stromsperren in den vergangen drei Jahren deutlich zu. Insgesamt wurde 2013 bundesweit die Versorgung mit Strom von 344.798 Anschlüssen unterbrochen (2012: 321.539; 2011: 312.509)
    Bei wie vielen Haushalten in Ludwigshafen haben die Stromanbieter TWL oder andere die Sperrung angedroht? Nachdem 2014 in 10.800 Fällen eine Versorgungsunterbrechung für TWL Kunden angedroht wurde.
    Bei wieviel Haushalten wurde Energieversorgung tatsächlich unterbrochen? In 2014 war bei ca. 2.000 TWL Kunden eine Versorgungsunterbrechung vorgenommen worden. Die Versorgung mit Elektrizität ist in unserer Gesellschaft eine Grundvoraussetzung für ein menschenwürdiges Wohnen und für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Auf der anderen Seite steigen bei einer Vermittlung durch das Sozialamt die Aussichten des Energieversorgers zu seinem Geld zu kommen. Die Unterbrechung der Stromversorgung, ohne vorherige Vermittlung durch die Sozialämter muss daher unbedingt vermieden werden.
    In Saarbrücken wird seit Beginn des Jahres 2013 ein Modell praktiziert, das dem in meinem Antrag geforderten gleicht. Insgesamt nutzen 780 Sozialleistungsempfänger das Angebot. Durch die Einwilligung der Leistungsbezieher und den rechtzeitigen Informationsaustausch zwischen Versorger und Sozialamt konnten innerhalb eines Jahres 756 Sperrungen von Stromanschlüssen vermieden werden.
  3. Das Beispiel zeigt, dass Vermittlungsbemühungen der Sozialämter hilfreich sind. Ratenzahlungsvereinbarungen oder Hilfe bei Kreditanträgen können dazu beitragen die Stromsperren und damit eine weitere Verschlechterung des Lebensstandards von Betroffenen zu vermeiden. Eine Regelung, wie ich sie vorschlage, ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber jeder Energieversorger kann sie als Selbstverpflichtung beschließen.